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   LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2018 - 6 Sa 357/17   

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LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2018 - 6 Sa 357/17 (https://dejure.org/2018,6278)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.01.2018 - 6 Sa 357/17 (https://dejure.org/2018,6278)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Januar 2018 - 6 Sa 357/17 (https://dejure.org/2018,6278)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialkassenpflicht im Baugewerbe aufgrund des Sozialkassenverfahrensicherungsgesetzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialkassenpflicht im Baugewerbe aufgrund des Sozialkassenverfahrensicherungsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Umlagebeträgen für die staatliche Aufsicht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2018 - 6 Sa 357/17
    Es schützt das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechte (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 28, juris mwN).

    Das Rückwirkungsverbot, das seinen Grund im Vertrauensschutz hat, tritt jedoch zurück, wenn sich kein schützenswertes Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts bilden konnte (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 29 mwN).

    Ferner kommt ein Vertrauensschutz nicht in Betracht, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung von Normen erfordern (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 29 mwN).

    Als möglichen Rechtfertigungsgrund hat das Bundesverfassungsgericht weiter den Fall anerkannt, in dem eine Norm, deren formelle Wirksamkeit in Frage gestellt wurde, durch eine andere, formell unbedenkliche Norm ersetzt wird (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 -).

    Anders sei der Fall zu beurteilen, dass eine formell in Frage gestellte Norm durch eine unbedenkliche Norm gleichen Inhalts ersetzt werde (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 -).

    Wenn sich kein schützenswertes Vertrauen bilden konnte, tritt das Rückwirkungsverbot, das seinen Grund ja im Vertrauensschutz hat, zurück (vgl. BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 -, vgl. auch BAG 21. Juni 2006 - 7 AZR 234/05 - Rn. 39 mwN, BAGE 118, 290 ).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2017 - 21 Sa 1694/16

    Sozialkassenbeitragsverfahren - SokaSiG - Streitgegenstand -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2018 - 6 Sa 357/17
    Insofern kommt es auf die noch ausstehende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, Az. 10 ABR 62/16 nicht an (so auch LAG Berlin-Brandenburg - 21.09.2017 - 21 Sa 1694/16 - juris Rn. 38).

    Nach dem Erlass eines angefochtenen Urteils ergangene neue gesetzliche Bestimmungen sind zu berücksichtigen, sofern sie nach ihrem zeitlichen Geltungswillen auch das streitige Rechtsverhältnis erfassen (BAG 21.03.2013 - 6 AZR 401/11 - Rn. 44; LAG Berlin Brandenburg vom 21.09.2017 - 21 Sa 1694/16 - juris Rn. 40).

    Zu dem Lebenssachverhalt, der die Grundlage des Streitgegenstands bildet, rechnen alle Tatsachen, die bei natürlicher Betrachtungsweise zu dem gestellten Tatsachenkomplex gehören (BAG 18.11.2014 - 1 AZR 257/13 Rn. 15; LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2017 - 21 Sa 1694/16 - juris Rn. 44).

    Auf die rechtliche Begründung der klagenden Partei kommt es nicht an (BGH 25.10.2012 - IX ZR 207/11 - Rn. 14; LAG Berlin Brandenburg, 21.09.2017 - 21 Sa 1694/16 - juris Rn. 44).

    Eine Klageerweiterung im Sinne der Klagehäufung nach §§ 260, 263 ZPO ist vielmehr dann gegeben, wenn zwar kein zusätzlicher Klageantrag gestellt, der bisherige Klageantrag aber zusätzlich auf einen weiteren Lebenssachverhalt gestützt wird (BAG 18.05.2016 - 1 ABR 81/13 - Rn. 14; BAG vom 13.12.2011 - 1 ABR 508/10 - Rn. 21; LAG Berlin Brandenburg 21.09.2017 - 21 Sa 1694/16 juris Rn. 46).

    Es obliegt diesem, den geltend gemachten prozessualen Anspruch unter jedem denkbaren Gesichtspunkt zu prüfen (Zöller-Vollkommer 31. Auflage, Einl. Rn. 71; so im Ergebnis auch LAG Berlin Brandenburg 03.08.2017 - 11 Sa 385/10 - juris Rn. 27; LAG Berlin Brandenburg 21.09.2017 - 21 Sa 1694/16 - juris Rn. 47).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2018 - 6 Sa 357/17
    36 a) Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet eine Ordnung des Arbeitslebens und Wirtschaftslebens, bei der der Staat seine Zuständigkeit zur Rechtsetzung weit zurückgenommen und die Bestimmung über die regelungsbedürftigen Einzelheiten des Arbeitsvertrags grundsätzlich den Koalitionen überlassen hat (vgl. BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - BVerfGE 44, 322 ).

    Den frei gebildeten Koalitionen ist durch Art. 9 Abs. 3 GG die im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe zugewiesen und in einem Kernbereich garantiert, insbesondere Löhne und sonstige materielle Arbeitsbedingungen in einem von staatlicher Rechtsetzung frei gelassenen Raum in eigener Verantwortung und im Wesentlichen ohne staatliche Einflußnahme durch unabdingbare Gesamtvereinbarungen sinnvoll zu ordnen (vgl. BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 -, aaO. mwN).

    Daher verbleibt jedenfalls eine subsidiäre Regelungszuständigkeit des Staates, die immer dann eintritt, wenn die Koalitionen die ihnen übertragene Aufgabe, das Arbeitsleben durch Tarifverträge sinnvoll zu ordnen, im Einzelfall nicht allein erfüllen können und die soziale Schutzbedürftigkeit einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen oder ein sonstiges öffentliches Interesse ein Eingreifen des Staates erforderlich macht (vgl. BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 -, aaO. mwN zur Verfassungsgemäßheit von § 5 TVG aF).

    Die Freiheit, sich einer anderen als der vertragschließenden oder keiner Koalition anzuschließen, wird durch das Gesetz nicht beeinträchtigt, Zwang oder Druck in Richtung auf eine Mitgliedschaft wird nicht ausgeübt (vgl. auch BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - BVerfGE 44, 322 zur Frage, ob ein Grundrecht der negativen Koalitionsfreiheit, sofern es sich aus Art. 9 Abs. 3 GG ergeben sollte, einer gesetzlichen Regelung über die Allgemeinverbindlicherklärung von tariflichen Inhaltsnormen entgegensteht).

  • BGH, 25.10.2012 - IX ZR 207/11

    Anwaltsregress wegen Verlusts eines Vorprozesses gegen einen Finanzdienstleister:

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2018 - 6 Sa 357/17
    Nach dem geltenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriffs bestimmt sich der Streitgegenstand durch den Klageantrag, in dem sich die von der klagenden Partei in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und dem Lebenssachverhalt, aus dem die klagende Partei die begehrte Rechtsfolge herleitet (BAG vom 18.11.2014 - 1 AZR 257/13 Rn. 15; BGH 25.10.2012 - IX ZR 207/11 - Rn. 14).

    Auf die rechtliche Begründung der klagenden Partei kommt es nicht an (BGH 25.10.2012 - IX ZR 207/11 - Rn. 14; LAG Berlin Brandenburg, 21.09.2017 - 21 Sa 1694/16 - juris Rn. 44).

    Die Subsumtion des vorgetragenen Sachverhalts unter die in Betracht kommenden gesetzlichen Tatbestände ist vielmehr Sache des Gerichts (BGH 25.10.2012 - IX ZR 207/11 Rn. 16).

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2018 - 6 Sa 357/17
    Mit mehreren Beschlüssen vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 und 10 ABR 48/15 und 25. Januar 2017 - 10 ABR 43/15 und 10 ABR 34 5 10 - erklärte das Bundesarbeitsgericht die Allgemeinverbindlicherklärungen des VTV für die Jahre 2008, 2010, 2012, 2013 und 2014 für unwirksam.

    Ein verständiger Arbeitgeber konnte allein aufgrund der Verkündung der beiden Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts am 21. September 2016 zu den Aktenzeichen 10 ABR 48/15 und 10 ABR 33/15 noch keine Dispositionen treffen und davon ausgehen, dass ihn keine Verpflichtungen entsprechend der Rechtnormen der Tarifverträge mehr treffen könnten.

    Nach den Angaben im Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 2017 - 10 ABR 81/16 (F) wurde der Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - in vollständiger Fassung jedenfalls einigen Beteiligten am 20. Dezember 2016 bzw. 22. Dezember 2016 zugestellt.

  • BAG, 21.03.2018 - 10 ABR 62/16

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen im Baugewerbe

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2018 - 6 Sa 357/17
    Die gegen diesen Beschluss eingelegte Rechtsbeschwerde ist beim Bundesarbeitsgericht unter dem Az. 10 ABR 62/16 anhängig.

    Das Bundesarbeitsgericht habe die Unwirksamkeit der AVE bereits für die Jahre 2008, 2010, 2012, 2013 und 2014 festgestellt, es spreche eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass das BAG auch die AVE für das Jahr 2015 im Verfahren 10 ABR 62/16 für unwirksam erklären werde.

    Insofern kommt es auf die noch ausstehende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, Az. 10 ABR 62/16 nicht an (so auch LAG Berlin-Brandenburg - 21.09.2017 - 21 Sa 1694/16 - juris Rn. 38).

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2018 - 6 Sa 357/17
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen") (BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 -, Rn. 41, juris; BVerfG 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 -, Rn. 56, BVerfGE 127, 1 ).

    Soweit belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"), liegt eine "unechte" Rückwirkung vor (BVerfG 7. Juli 2010 - 2 BvL 14/02 -, Rn. 57, BVerfGE 127, 1 ).

  • BAG, 18.11.2014 - 1 AZR 257/13

    Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2018 - 6 Sa 357/17
    Nach dem geltenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriffs bestimmt sich der Streitgegenstand durch den Klageantrag, in dem sich die von der klagenden Partei in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und dem Lebenssachverhalt, aus dem die klagende Partei die begehrte Rechtsfolge herleitet (BAG vom 18.11.2014 - 1 AZR 257/13 Rn. 15; BGH 25.10.2012 - IX ZR 207/11 - Rn. 14).

    Zu dem Lebenssachverhalt, der die Grundlage des Streitgegenstands bildet, rechnen alle Tatsachen, die bei natürlicher Betrachtungsweise zu dem gestellten Tatsachenkomplex gehören (BAG 18.11.2014 - 1 AZR 257/13 Rn. 15; LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2017 - 21 Sa 1694/16 - juris Rn. 44).

  • BAG, 21.06.2006 - 7 AZR 234/05

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2018 - 6 Sa 357/17
    Der von einem Gesetz Betroffene muss grundsätzlich bis zum Zeitpunkt der Verkündung einer Neuregelung darauf vertrauen können, dass er nicht nachträglich einer bisher nicht geltenden Belastung unterworfen wird (vgl. auch BAG 21. Juni 2006 - 7 AZR 234/05 - Rn. 38 mwN, BAGE 118, 290 ).

    Wenn sich kein schützenswertes Vertrauen bilden konnte, tritt das Rückwirkungsverbot, das seinen Grund ja im Vertrauensschutz hat, zurück (vgl. BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 -, vgl. auch BAG 21. Juni 2006 - 7 AZR 234/05 - Rn. 39 mwN, BAGE 118, 290 ).

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2018 - 6 Sa 357/17
    Mit mehreren Beschlüssen vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 und 10 ABR 48/15 und 25. Januar 2017 - 10 ABR 43/15 und 10 ABR 34 5 10 - erklärte das Bundesarbeitsgericht die Allgemeinverbindlicherklärungen des VTV für die Jahre 2008, 2010, 2012, 2013 und 2014 für unwirksam.

    Ein verständiger Arbeitgeber konnte allein aufgrund der Verkündung der beiden Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts am 21. September 2016 zu den Aktenzeichen 10 ABR 48/15 und 10 ABR 33/15 noch keine Dispositionen treffen und davon ausgehen, dass ihn keine Verpflichtungen entsprechend der Rechtnormen der Tarifverträge mehr treffen könnten.

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 2 BVL 5001/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - 50 %-Quorum -

  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 81/16

    Anhörungsrüge

  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine dynamische Verweisung in einem Gesetz

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2015 - 6 BVL 5006/14

    Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2015 - 3 BVL 5003/14

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Sozialkassentarifverträgen des

  • LAG Hessen, 18.08.2017 - 10 Sa 210/17

    Das SokaSiG ist wirksam und nicht dem BVerfG nach Art. 100 GG vorzulegen. Zur

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1831/16

    Sozialkassenbeitrag - Zeitraum 2012 bis 2014 - Baugewerbe

  • BGH, 09.01.2013 - VIII ZR 94/12

    Zulässigkeit einer Saldoklage bei Mietrückständen

  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 43/15

    Allgemeinverbindlicherklärung - Wirksamkeit - Tarifverträge über das

  • BAG, 21.03.2013 - 6 AZR 401/11

    Besitzstandswahrung für Leistungszulage

  • LAG Hessen, 15.06.2018 - 10 Sa 1615/17

    Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und bildet einen

    bb) Ein Vertrauensschutz ist im Hinblick auf Rückforderungsklagen nach § 812 BGB nicht anzuerkennen (vgl. auch Hess. LAG 18. August 2017 - 10 Sa 210/17 - Rn. 82, Juris, Revision eingelegt unter 10 AZR 523/17; Hess. LAG 16. Februar 2018 - 10 Sa 1228/17 - n.v.; LAG Berlin-Brandenburg 12. Januar 2018 - 6 Sa 357/17 - Rn. 45, Juris, Revision eingelegt unter 10 AZR 81/18) .
  • LAG Hessen, 15.06.2018 - 10 Sa 1729/17

    Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und bildet einen

    bb) Ein Vertrauensschutz ist im Hinblick auf Rückforderungsklagen nach § 812 BGB ist nicht anzuerkennen (vgl. auch Hess. LAG 18. August 2017 - 10 Sa 210/17 - Rn. 82, Juris, Revision eingelegt unter 10 AZR 523/17; Hess. LAG 16. Februar 2018 - 10 Sa 1228/17 - n.v.; LAG Berlin-Brandenburg 12. Januar 2018 - 6 Sa 357/17 - Rn. 45, Juris, Revision eingelegt unter 10 AZR 81/18) .
  • LAG Hessen, 06.04.2018 - 10 Sa 1275/17

    1. Das SoKaSiG bildet einen Rechtsgrund i.S.d. Bereicherungsrechts nach § 812 BGB

    bb) Ein Vertrauensschutz ist im Hinblick auf Rückforderungsklagen nach § 812 BGB ist nicht anzuerkennen (vgl. auch Hess. LAG 18. August 2017 - 10 Sa 210/17 - Rn. 82, Juris, Revision eingelegt unter 10 AZR 523/17; Hess. LAG 16. Februar 2018 - 10 Sa 1228/17 - n.v.; LAG Berlin-Brandenburg 12. Januar 2018 - 6 Sa 357/17 - Rn. 45, Juris, Revision eingelegt unter 10 AZR 81/18) .
  • LAG Hessen, 06.04.2018 - 10 Sa 1273/17

    1. Das SokaSiG bildet einen Rechtsgrund i.S.d. Bereicherungsrechts nach § 812 BGB

    bb) Ein Vertrauensschutz ist im Hinblick auf Rückforderungsklagen nach § 812 BGB ist nicht anzuerkennen (vgl. auch Hess. LAG 18. August 2017 - 10 Sa 210/17 - Rn. 82, Juris, Revision eingelegt unter 10 AZR 523/17; Hess. LAG 16. Februar 2018 - 10 Sa 1228/17 - n.v.; LAG Berlin-Brandenburg 12. Januar 2018 - 6 Sa 357/17 - Rn. 45, Juris, Revision eingelegt unter 10 AZR 81/18) .
  • LAG Hessen, 06.04.2018 - 10 Sa 1316/17

    1. Das SokaSiG bildet einen Rechtsgrund i.S.d. Bereicherungsrechts nach § 812 BGB

    bb) Ein Vertrauensschutz ist im Hinblick auf Rückforderungsklagen nach § 812 BGB nicht anzuerkennen (vgl. auch Hess. LAG 18. August 2017 - 10 Sa 210/17 - Rn. 82, Juris, Revision eingelegt unter 10 AZR 523/17; Hess. LAG 16. Februar 2018 - 10 Sa 1228/17 - n.v.; LAG Berlin-Brandenburg 12. Januar 2018 - 6 Sa 357/17 - Rn. 45, Juris, Revision eingelegt unter 10 AZR 81/18) .
  • LAG Hessen, 10.08.2018 - 10 Sa 395/18

    Das SokaSiG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und bildet einen

    bb) Ein Vertrauensschutz ist im Hinblick auf Rückforderungsklagen nach § 812 BGB ist nicht anzuerkennen (vgl. auch Hess. LAG 18. August 2017 - 10 Sa 210/17 - Rn. 82, Juris, Revision eingelegt unter 10 AZR 523/17; Hess. LAG 16. Februar 2018 - 10 Sa 1228/17 - n.v.; LAG Berlin-Brandenburg 12. Januar 2018 - 6 Sa 357/17 - Rn. 45, Juris, Revision eingelegt unter 10 AZR 81/18) .
  • LAG Hessen, 16.02.2018 - 10 Sa 1228/17

    Nach Inkrafttreten des SokaSiG können Bauarbeitgeber nicht ihre in der

    bb) Ein Vertrauensschutz ist im Hinblick auf Rückforderungsklagen nach § 812 BGB nicht anzuerkennen (vgl. auch Hess. LAG 18. August 2017 - 10 Sa 210/17 - Rn. 82, Juris, Revision eingelegt unter 10 AZR 523/17; Hess. LAG 16. Februar 2018 - 10 Sa 1228/17 - n.v.; LAG Berlin-Brandenburg 12. Januar 2018 - 6 Sa 357/17 - Rn. 45, Juris, Revision eingelegt unter 10 AZR 81/18) .
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